Kosten und Modalitäten
Termine: Montag bis Sonntag nach Vereinbarung.
Die Kosten:
29 Euro/Std.
Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß § 19
UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben oder ausgewiesen
(Kleinunternehmerstatus).
Je Termin fällt eine Anfahrtspauschale von 10 Euro an. Bei Entfernungen über 20 km steigen die Anfahrtskosten.
Gefahrene Kilometer während des Termins (wie z.B. bei gemeinsamen Ausflügen) werden mit 0,60 Cent je Kilometer in Rechnung
gestellt.
Die Übernahme von anfallenden Kosten wie: Konzerttickets, Eintrittspreise, Spesen, Bahntickets, Parkgebühren, etc. sind grundsätzlich Aufgabe des
Dienstleistungsnehmers, wenn zuvor keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
Kostenübernahme:
- Kostenübernahme durch die Pflegekasse:
gemäß § 45 SGB XI, Entlastungsbetrag.
- Kostenübernahme für Freizeitassistenz kann, sofern eine Bewilligung vorliegt, über das persönliche Budget beim LVR erfolgen.
- Ebenso gibt es die Möglichkeit der Erstattung im Rahmen der Verhinderungspflege, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.